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BVerwG, 18.04.1986 - 9 B 65.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einholung von Sachverständigenbeweisen zur Verfolgungsgefahr von Palästinensern im Libanon - Bestimmung der Anzahl und Auswahl der Gutachter als Ermessensentscheidung des Tatsachengerichts
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 09.12.1985 - 19 B 82 C.1025
- BVerwG, 18.04.1986 - 9 B 65.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 9 B 65.86
Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten gutachtlichen Äußerungen in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67
Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …
Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 9 B 65.86
Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten gutachtlichen Äußerungen in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 28.07.1977 - III C 17.74
Verwaltungsgerichtliches Beweisverfahren - Beweisantrag - Beweisaufnahme - …
Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 9 B 65.86
Zeugenbeweis muß, wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, antragsgemäß erhoben werden (vgl. Urteil vom 28. Juli 1977 - BVerwG 3 C 17.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 111 mit weiteren Nachweisen).